Die Regeln des Programms.
Klar, lesbar, ohne Überraschungen.
Allgemeine Bedingungen des Empfehlungsprogramms
Artikel 1 — Gegenstand
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm, das von TFNS SOLUTIONS, Herausgeber der Software LogiBake, angeboten wird.
Das Programm ermöglicht es jeder berechtigten Person, LogiBake handwerklichen Bäckern und Konditoren zu empfehlen und eine finanzielle Provision als Gegenleistung für die über ihre Empfehlung abgeschlossenen Abonnements zu erhalten.
Die Anmeldung zum Programm bedeutet die vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser AGB.
Artikel 2 — Herausgeber
- TFNS SOLUTIONS — SASU
- Geschäftssitz: 58 rue de Monceau CS 48756, 75380 Paris Cedex 08
- SIREN: 102 498 144
- Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR79102498144
- E-Mail: contact@logibake.com
Artikel 3 — Definitionen
- Empfehler: Person, die am Programm angemeldet ist und Inhaber eines einzigartigen Empfehlungscodes.
- Geworbener: Person, die ein LogiBake-Abonnement unter Verwendung des Codes eines Empfehlers abschließt.
- Empfehlungscode: einzigartige alphanumerische Kennung, die jedem Empfehler zugewiesen wird.
- Provision: Vergütung von 9,90 € pro Monat und pro aktivem Geworbenen.
- Aktiver Geworbener: Geworbener, dessen Abonnement laufend und mit Zahlungen auf dem aktuellen Stand ist.
- Auszahlung: monatliche Zahlung der Provisionen, durchgeführt zwischen dem 10. und 15. jedes Monats.
Artikel 4 — Teilnahmevoraussetzungen
Das Programm steht jeder volljährigen Person offen, die über ein gültiges Bankkonto (IBAN im SEPA-Raum) oder ein aktives Revolut-Konto verfügt und in einem Land wohnt, das keinen internationalen Finanzsanktionen unterliegt.
Zwei Profile werden anerkannt:
- LogiBake-Kunde: jeder Inhaber eines aktiven Abonnements kann seinen Empfehlungscode aus seinem Benutzerbereich aktivieren.
- Externer Botschafter: jede externe Person (Trainer, Berater, Content Creator, Branchenlieferant) kann sich über das Anmeldeformular bewerben. Die Anmeldung unterliegt einer Validierung innerhalb von 48 Werktagen. Eine professionelle E-Mail-Adresse ist erforderlich.
TFNS SOLUTIONS behält sich das Recht vor, jede Bewerbung abzulehnen oder auszusetzen, die nicht dem Geist des Programms entspricht.
Artikel 5 — Empfehlungscode
Der Empfehlungscode wird bei der Anmeldung automatisch zugewiesen. Er ist einzigartig, stabil und permanent.
Der Code kann in drei gleichwertigen Formen geteilt werden: der Code selbst (z. B. «BX7K2P»), ein Weblink (logibake.com/?p=BX7K2P) oder ein automatisch generierter QR-Code.
Der Empfehler verpflichtet sich, seinen Code unter Beachtung der guten Praktiken zu verwenden: persönliche Empfehlung, Weitergabe mit Einwilligung des Empfängers, Veröffentlichungen auf eigenen Kanälen. Jegliche Praxis von Spam, unaufgeforderter Akquise oder Identitätsdiebstahl führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm.
Artikel 6 — Provision
Die Provision beträgt 9,90 € inklusive aller Steuern pro Monat und pro aktivem Geworbenen, unabhängig vom vom Geworbenen gewählten Plan (monatlich zu 29,90 € oder jährlich zu 299 €).
- Dauer: maximal 12 aufeinanderfolgende Monate pro Geworbenem, ab dessen Abschluss.
- Obergrenze pro Geworbenem: 118,80 € (9,90 € × 12 Monate).
- Anzahl Geworbener: unbegrenzt.
- Auszahlungsbedingung: der Geworbene muss im betrachteten Monat aktiv sein (laufendes Abonnement, Zahlung aktuell, keine laufende Rückerstattung).
Wenn ein Geworbener sein Abonnement vor Ablauf der 12 Monate kündigt, endet die Provision im Monat nach der Kündigung. Der Empfehler behält die bereits erhaltenen Auszahlungen. Es wird keine Strafe angewendet.
Im Falle einer Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach einer Zahlung des Geworbenen (Widerrufsrecht, Rückbuchung) wird die entsprechende Provision storniert. Wurde sie bereits ausgezahlt, wird sie von der nächsten Auszahlung abgezogen.
Aktivierungsschwelle für die Auszahlungen externer Botschafter. Botschafter, deren Status nicht an ein aktives LogiBake-Abonnement gebunden ist, werden ab 2 gewonnenen Geworbenen vergütet. LogiBake-Kunden, die ihren Empfehlungscode aus der Anwendung aktivieren, werden ab ihrem 1. Geworbenen vergütet.
Rückwirkungsmechanismus. Solange die Schwelle von 2 Geworbenen nicht erreicht ist, werden die durch den 1. Geworbenen generierten Provisionen im Wartestatus gehalten. Bei Eintreffen des 2. Geworbenen werden alle auf dem 1. Geworbenen angesammelten Provisionen (mit Ausnahme der bereits abgelaufenen, siehe nächster Abschnitt) in eine effektive Auszahlung umgewandelt, gemäß dem üblichen Zeitplan.
Verfall. Wenn der 2. Geworbene nicht eintrifft, bevor der 1. Geworbene seine oben erwähnte 12-Monats-Obergrenze erreicht, verfallen die auf dem 1. Geworbenen angesammelten Provisionen endgültig. Später generierte Provisionen (z. B. auf einem nach Verfall gewonnenen 3. Geworbenen) folgen ihrem eigenen 12-Monats-Zyklus.
Beispiel A. Marie wird im Januar Botschafterin. Sie wirbt Catherine im März (1. Geworbene), dann Pierre im Juni (2. Geworbener). Die von März bis Mai angesammelten Provisionen von Catherine (3 × 9,90 € = 29,70 €) werden Marie rückwirkend in ihrer Juli-Auszahlung ausgezahlt, gemäß dem üblichen Zeitplan.
Beispiel B. Jean wird im Januar Botschafter. Er wirbt David im März (1. Geworbener), bringt aber keinen 2. Geworbenen. Davids Provisionen bleiben in der Warteschleife. Im März des Folgejahres erreicht David seine 12-Monats-Obergrenze, ohne dass Jean einen 2. Geworbenen gewonnen hätte: Die auf David angesammelten Provisionen verfallen endgültig.
Artikel 7 — Auszahlungen
Die Provisionen werden monatlich ausgezahlt, zwischen dem 10. und 15. jedes Monats. Es wird keine Mindestschwelle angewendet: ab dem ersten aktiven Geworbenen erhält der Empfehler seine Auszahlung.
Der Empfehler wählt seine Auszahlungsmethode bei der Anmeldung, aus:
- SEPA-Überweisung auf IBAN: kostenlos, gültig in den 36 SEPA-Zonenländern. Empfangszeit T+1 bis T+3 Werktage.
- Revtag Revolut: der Empfehler teilt seinen öffentlichen Revolut-Identifikator mit (z. B. «@hansbaecker»). Sofortige Auszahlung, kostenlos, weltweit. Keine sensiblen Bankdaten geteilt.
Der Empfehler kann seine Auszahlungsmethode jederzeit über sein Dashboard ändern. Bei jeder Änderung wird eine Bestätigungs-E-Mail gesendet.
Im Falle eines Fehlschlags (ungültige IBAN, geschlossenes Konto, nicht existierender Revtag) benachrichtigt TFNS SOLUTIONS den Empfehler per E-Mail. Die Auszahlung wird im folgenden Monat nach Korrektur der Informationen erneut versucht. Keine Provision geht dadurch endgültig verloren.
Artikel 8 — Selbstabrechnung
In Anwendung von Artikel 289 des französischen Code général des impôts stellt TFNS SOLUTIONS bei jeder Auszahlung die Rechnung im Namen und auf Rechnung des Empfehlers aus.
Unterzeichnung des Mandats. Bei seiner Anmeldung zum Programm unterzeichnet der Empfehler elektronisch ein Selbstabrechnungsmandat, das TFNS SOLUTIONS ermächtigt, Rechnungen in seinem Namen auszustellen. Datum, IP-Adresse und Mandatsversion werden als Unterzeichnungsnachweis aufbewahrt und sind jederzeit aus dem Dashboard des Empfehlers zugänglich.
Obligatorische Angabe. Jede ausgestellte Rechnung trägt den Vermerk «Rechnung vom Kunden im Namen und auf Rechnung des Lieferanten ausgestellt». Sie wird fortlaufend nummeriert und gemäß Artikel L.123-22 des französischen Code de commerce aufbewahrt.
Validierung jeder Rechnung. Vor jeder Auszahlung muss der Empfehler die Rechnung über sein Dashboard einsehen und sie ausdrücklich durch Klicken auf «Ich validiere diese Rechnung» validieren. Diese Validierung verpflichtet den Empfehler formell, die Richtigkeit der Beträge anzuerkennen, und löst die Auszahlungsbearbeitung aus. Solange eine Rechnung nicht validiert ist, bleibt die Auszahlung in Wartestellung.
Für Empfehler mit Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union erfolgt die Selbstabrechnung im Rahmen von Artikel 224 der Richtlinie 2006/112/EG.
Der Empfehler kann jederzeit seine Zustimmung zum Mandat widerrufen, indem er TFNS SOLUTIONS kontaktiert. In diesem Fall werden nachfolgende Auszahlungen ausgesetzt, bis der Empfehler seine Rechnungen selbst ausstellt und an TFNS SOLUTIONS übermittelt.
Artikel 9 — Steuerliche und soziale Verantwortung
Die erhaltenen Provisionen sind steuerpflichtiges Einkommen. Der Empfehler ist allein verantwortlich für:
- Deren Erklärung gegenüber den Steuerbehörden seines Wohnsitzlandes
- Die Annahme eines geeigneten Rechtsstatus (Kleinunternehmer, Einzelunternehmen, Gesellschaft, lokale Entsprechung), wenn das Volumen es rechtfertigt
- Die Einhaltung seiner lokalen sozialen und Meldepflichten
- Die Zahlung geschuldeter Sozialabgaben und Steuern
TFNS SOLUTIONS empfiehlt dem Empfehler, ein dediziertes Geschäftskonto zu eröffnen, einen Steuerberater zu konsultieren, sobald die Provisionen einige hundert Euro monatlich überschreiten, und Umsatzschwellen zu antizipieren (insbesondere die Kleinunternehmerregelung in Frankreich).
Mit der Aktivierung seines Codes bestätigt der Empfehler, dass seine Situation den auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften entspricht. TFNS SOLUTIONS kann nicht für eine unterlassene Erklärung oder einen Verstoß gegen die gesetzlichen Verpflichtungen des Empfehlers verantwortlich gemacht werden.
Artikel 10 — Betrug und Missbrauch
Die folgenden Praktiken führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm, zur Löschung des Empfehlungscodes und zur rückwirkenden Stornierung der Provisionen:
- Selbst-Empfehlung: Abschluss eines Geworbenen-Abonnements mit der eigenen Identität, der eines Angehörigen, eines verbundenen Unternehmens oder über eine gemeinsame Kreditkarte
- Spam, unaufgeforderte Akquise, irreführende Werbung, falsche Testimonials
- Identitätsdiebstahl oder ungerechtfertigte Beanspruchung eines Status (MOF, Champion, Schule, offizieller Lieferant)
- Traffic-Kauf, Klickfarmen, Bots
- Versuche, Anti-Betrugskontrollen zu umgehen
- Jede Handlung, die darauf abzielt, potenzielle Geworbene in die Irre zu führen
TFNS SOLUTIONS implementiert automatische Kontrollen (Identitätsprüfung, Meldungen von Geworbenen, Konversionsanalyse). Bei Erkennung kann der Empfehler unter manuelle Überprüfung gestellt werden.
Wenn mehr als 15 % der Geworbenen eines Empfehlers innerhalb von 120 Tagen nach ihrem Abschluss eine Rückerstattung beantragen, wird das Programm automatisch ausgesetzt und eine manuelle Überprüfung ausgelöst. Bei nachgewiesenem Betrug wird die Gesamtheit der Provisionen storniert.
Artikel 11 — Personenbezogene Daten
TFNS SOLUTIONS sammelt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Empfehlers (Name, E-Mail, Land, IBAN oder Revtag, Betrag der ausgezahlten Provisionen) im Rahmen des Programms. Die Zwecke der Verarbeitung sind:
- Administrative und finanzielle Verwaltung des Programms
- Auszahlung der Provisionen
- Erstellung der Rechnungen und buchhalterische Aufbewahrung (10 Jahre, gesetzliche Verpflichtung L.123-22 des französischen Code de commerce)
- Betrugserkennung und Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Pflichten
- Kommunikation bezüglich des Programms
Die für die Buchhaltung erforderlichen Daten werden 10 Jahre aufbewahrt. Die übrigen Daten werden innerhalb von 3 Jahren nach Ende der Teilnahme des Empfehlers gelöscht.
Gemäß DSGVO verfügt der Empfehler über die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (vorbehaltlich buchhalterischer Verpflichtungen), Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte können durch Schreiben an contact@logibake.com ausgeübt werden.
Die Geworbenen werden im Dashboard des Empfehlers niemals namentlich identifiziert. Nur die Initialen werden angezeigt (z. B. «Marie D.»), um ihre Vertraulichkeit zu respektieren.
Die IBAN des Empfehlers wird auf den Servern von TFNS SOLUTIONS verschlüsselt. Keine vollständigen Bankdaten werden im Dashboard oder in E-Mail-Kommunikationen offengelegt.
Artikel 12 — Geistiges Eigentum
Die Marke LogiBake, das Logo, die Visuals und die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmaterialien (Sharing-Kits, Banner, Screenshots) sind ausschließliches Eigentum von TFNS SOLUTIONS.
Der Empfehler ist nur berechtigt, diese Elemente im Rahmen des Programms und unter Beachtung der Markenidentität zu verwenden. Jede andere Verwendung, insbesondere kommerzielle, muss Gegenstand einer vorherigen schriftlichen Genehmigung sein.
Artikel 13 — Kündigung
Der Empfehler kann das Programm jederzeit, ohne Vorankündigung oder Begründung, durch Senden einer Anfrage an contact@logibake.com verlassen. Die bereits erworbenen Provisionen bleiben ihm geschuldet und werden gemäß dem üblichen Zeitplan ausgezahlt.
TFNS SOLUTIONS kann einen Empfehler ohne Vorankündigung vom Programm aussetzen oder ausschließen im Falle von:
- Verstoß gegen diese AGB
- Nachgewiesenem Betrug (vgl. Artikel 10)
- Praktiken, die dem Image von LogiBake schaden
- Einstellung des Programms durch TFNS SOLUTIONS (mit einer Vorankündigung von 30 Tagen)
Wenn ein Empfehler freiwillig kündigt (oder wenn sein eigenes LogiBake-Abonnement gekündigt wird), erhält er weiterhin die Provisionen seiner bestehenden Geworbenen bis zum Ende ihrer 12-Monats-Obergrenze. Er kann jedoch keine neuen Geworbenen mehr gewinnen.
Artikel 14 — Haftungsbeschränkung
TFNS SOLUTIONS verpflichtet sich, angemessene Mittel einzusetzen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Programms zu gewährleisten. Seine Haftung kann nicht engagiert werden im Falle von:
- Vorübergehende Unterbrechung des Zahlungsdienstes aufgrund einer externen Ursache (Bankenausfall, Nichtverfügbarkeit des Auszahlungsdienstleisters)
- Eingabefehler der IBAN oder des Revtag durch den Empfehler, der zu einem Auszahlungsfehler führt
- Höhere Gewalt
Der Empfehler erkennt an, dass die im Rahmen des Programms ausgezahlten Provisionen kein Gehalt darstellen, kein Unterordnungsverhältnis schaffen und in keinem Fall einem Arbeitsvertrag oder Handelsvertretervertrag gleichgesetzt werden können.
Artikel 15 — Änderung der AGB
TFNS SOLUTIONS behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die Empfehler werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten jeder wesentlichen Änderung per E-Mail informiert.
Im Falle einer Nichtübereinstimmung mit den neuen AGB kann der Empfehler seine Teilnahme am Programm innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung kündigen, ohne dass dies die bereits erworbenen Provisionen beeinträchtigt.
Artikel 16 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese AGB unterliegen dem französischen Recht.
Im Streitfall werden die Parteien bemüht sein, eine gütliche Lösung zu finden. Andernfalls wird der Streit den zuständigen Gerichten von Paris vorgelegt, vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Bereit, dem Programm beizutreten?
Aktivieren Sie Ihren Empfehlungscode und empfehlen Sie LogiBake Ihren Kollegen.
